Logivest GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LOGIVEST GRUPPE

Zur LOGIVEST Gruppe gehören folgende Firmen: LOGIVEST GmbH, München ▪ LOGIVEST NRW GmbH, Köln ▪ LOGIVEST Stuttgart GmbH, Leinfelden-Echterdingen ▪ LOGIVEST Concept GmbH, München ▪ LOGIVEST Projektmanagement GmbH, München

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche mit der LOGIVEST Gruppe abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträge/Maklerverträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit Ausnahme der Logivest Projektmanagement GmbH und Logivest Concept GmbH sowie die speziellen Online-Angebote der Logivest GmbH „logivisor.com“ sowie „gewerbegebiete.de“ (deren eigene AGB gehen diesen AGB vor). Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden zurückgewiesen, soweit sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

2. Anzuwendendes Recht/Vertragsabschluss/Erfüllungsort

2.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der LOGIVEST Gruppe gilt ausschließlich Deutsches Recht.

2.2. Neben den schriftlichen Vertragsbestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.

2.3. Erfüllungsort für die von der LOGIVEST Gruppe zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist je nach Firma, München, Köln und Stuttgart. Demnach ist der Erfüllungsort der LOGIVEST Gruppe wie folgt festgelegt:

LOGIVEST GmbH, Erfüllungsort München

LOGIVEST NRW GmbH, Erfüllungsort Köln

LOGIVEST Stuttgart GmbH, Erfüllungsort Leinfelden-Echterdingen

LOGIVEST Concept GmbH, Erfüllungsort München

LOGIVEST Projektmanagement GmbH, Erfüllungsort München

2.4. Die LOGIVEST Gruppe ist berechtigt, jederzeit geeignete Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen. Ebenfalls ist jedes Unternehmen der LOGIVEST Gruppe berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen weitere Unternehmen der LOGIVEST Gruppe hinzuzuziehen.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Die LOGIVEST Gruppe erbringt ihre Leistung zu Vertragsabschlussangelegenheiten/Objektvermittlungen aufgrund Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von der LOGIVEST Gruppe zur Verfügung gestellten und von der LOGIVEST Gruppe weitergegebenen Informationen haftet diese nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Angaben oder Informationen zur allgemeinen oder speziellen Beschaffenheit des Objektes, zu Art, Umfang, Gegenstand und Zweck der baulichen Nutzung oder sonstigen Verwertbarkeit des Objektes, zur allgemeinen oder speziellen Tauglichkeit des Objektes für die Vorstellungen oder Zwecke des Interessenten. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die LOGIVEST Gruppe auch bei bloßer Fahrlässigkeit.

3.2. Die Angebote/Exposés der LOGIVEST Gruppe sind freibleibend und rechtlich nicht verbindlich.

3.3. Neben den Maklerleistungen erbringt die LOGIVEST Gruppe auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. Diese weiteren Dienstleistungen sind gegebenenfalls einzelvertraglich zu regeln und gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen.

4. Entstehen und Fälligkeit der Provision

4.1. Der Provisionsanspruch für die LOGIVEST Gruppe entsteht mit Abschluss des Hauptvertrages, also insbesondere Pacht-, Miet-, oder Kaufvertrages sowie An- und Verkauf, Tausch, Übertragung von Geschäftsanteilen, Erbbaurechtsvertrag oder wirtschaftlich gleichwertige Verträge für das durch die LOGIVEST Gruppe vermittelte Objekt. Für die Entstehung der Provision ist es ausreichend, dass die LOGIVEST Gruppe beim Zustandekommen dieses Vertrages durch die Erbringung von Maklerleistungen zumindest mitursächlich mitgewirkt hat. Die Maklerleistung der LOGIVEST Gruppe kann der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages sein oder die Vermittlung eines Hauptvertrages. Eine nachträgliche und einvernehmliche Aufhebung eines Hauptvertrages durch die Parteien des Hauptvertrages berührt den für die LOGIVEST Gruppe entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich nicht. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Nachweis) ist durch die LOGIVEST Gruppe auch dann erbracht, wenn der Auftraggeber nach Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich Vorkenntnis gegenüber der LOGIVEST Gruppe geltend macht (s.u. Ziff. 6.2). Der Nachweis ist durch die LOGIVEST Gruppe ferner dann erbracht, wenn ein Hauptvertrag über eine andere, wirtschaftlich mit demjenigen Objekt vergleichbare Immobilie abgeschlossen wird, welches von der LOGIVEST Gruppe angeboten worden ist und für welches die LOGIVEST Gruppe den Nachweis erbracht bzw. den Hauptvertrag vermittelt hat.

4.2. Ein Miet-/Pachtvertrag, der durch Beiziehung eines Projektentwicklers (sog. Developer) durch die LOGIVEST Gruppe zwischen dem Projektentwickler und einem von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesenen Mieter/Pächter zustande kommt, ist für den Projektentwickler gegenüber der LOGIVEST Gruppe provisionspflichtig, soweit hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.3. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von dem ursprünglich von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen worden ist. Als wirtschaftlich gleichwertig gilt ein Hauptvertrag insbesondere auch dann, wenn dieser zu Bedingungen abgeschlossen worden ist, die von jenen in dem Angebot von der LOGIVEST Gruppe abweichen. Ebenso dann, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.

4.4. Der Provisionsanspruch der LOGIVEST Gruppe wird, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung durch die LOGIVEST Gruppe vollständig zur Zahlung fällig.

5. Höhe der Provision

Zwischen dem Auftraggeber und der LOGIVEST Gruppe werden folgende Provisionssätze für Nachweise und/oder Vermittlungen vereinbart:

5.1. Kauf

Im Falle eines Objektankaufes (asset deal) oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen (share deal) bemisst sich die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision am Gesamtkaufpreis, bei notarieller Beurkundung am beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Soweit nichts anderes vereinbart, beträgt die Provision hieraus 5 % netto bei einem Wert bis einschließlich 5 Mio. EUR, 4% netto bei einem Wert von über 5 Mio. EUR bis einschließlich 10 Mio. EUR sowie netto 3% ab einem Wert von über 10 Mio. €. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten ist anstelle des beurkundeten Gesamtkaufpreises der in dem Anteilskaufvertrag für die Kaufpreisberechnung angesetzte Immobilienwert/ Immobilienkaufpreis maßgeblich.

5.2. Erbbaurecht

Bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten berechnet die LOGIVEST Gruppe eine Provision nach Maßgabe der vorstehenden Staffelung (Ziff. 5.1) vom Vertragswert lt. Kauf-/ Übertragungsvertrag oder aus dem Erbbauzins der nächsten 20 Jahre ab Abschluss des Erbbaurechtsvertrages, wobei der höhere Wert anzusetzen ist (Prozentsatz gem. Staffelung vom Vertragswert oder Prozentsatz gem. Staffelung vom 20fachen Jahreswert Erbbauzins).

5.3. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen

Für die Vermietung/Verpachtung von Gewerbeflächen, insbesondere Büro- und Industrieflächen, beträgt die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision 3,0 Nettomonatsmieten. Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 7 Jahren erhöht sich die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision auf 3,5 Nettomonatsmieten. Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren erhöht sich die an die LOGIVEST Gruppe zu zahlende Provision sodann auf 4,0 Nettomonatsmieten. Der Begriff der Nettomonatsmiete bezieht sich auf alle angemieteten Flächen inkl. Nebenflächen und Stellplätze. Ist in dem Mietvertrag (oder Pachtvertrag) eine Staffelmiete (bzw. Pacht) vereinbart, so ist für die Höhe der Provision die Durchschnitts-Nettomiete über die Gesamtlaufzeit des Vertrages maßgebend. In die Berechnung der Durchschnitts-Nettomiete werden mietfreie Zeiten oder Zeiten mit geminderter Miete (z.B. aufgrund von Umbauarbeiten etc.) nicht mit einbezogen und bleiben außer Betracht.

5.4. Gesetzliche Mehrwertsteuer

Die vorstehenden Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Obliegenheiten des Auftraggebers

6.1. Gibt der Empfänger von Objektinformationen jeglicher Art, die er von der LOGIVEST Gruppe erhalten hat (in der Regel der Auftraggeber), Informationen über ein ihm von der LOGIVEST Gruppe vorgestelltes Objekt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit jenem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gleichwohl gegenüber der LOGIVEST Gruppe zur Provisionszahlung verpflichtet. Dritte sind der LOGIVEST zum Ersatz des aus der nicht autorisierten Weitergabe der Objektinformationen entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden besteht in der entgangenen Provision, wobei davon auszugehen ist, dass die LOGIVEST ohne die unautorisierte Informationsweitergabe die Provision verdient hätte. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der LOGIVEST Gruppe erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.

6.2. Ist dem Auftraggeber das von der LOGIVEST Gruppe nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich der LOGIVEST Gruppe schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls ist er in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt zur Zahlung einer Provision gemäß Ziffer 4 und 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die LOGIVEST Gruppe verpflichtet.

6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der LOGIVEST Gruppe den Abschluss des Hauptvertrages einschließlich der für die Provisionsberechnung maßgeblichen Rahmendaten des Vertrages unverzüglich mitzuteilen und der LOGIVEST Gruppe eine Kopie des Hauptvertrages zur Verfügung zu stellen.

7. Beauftragung durch Dritte

Die LOGIVEST Gruppe ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die LOGIVEST Gruppe wird in diesem Falle ihre Tätigkeit in pflichtgemäßer Weise ausüben. Der Vertragspartner ist mit einer etwaigen Doppelvertretung durch die LOGIVEST Gruppe einverstanden.

8. Haftung

8.1. Sämtliche in Schreiben, Exposés etc. übermittelten Informationen und getroffenen Aussagen über Eigenschaften der angebotenen Liegenschaft werden nach bestem Wissen und Gewissen übermittelt und es obliegt dem Kunden, diese Informationen jeweils zu überprüfen. Die LOGIVEST Gruppe übernimmt keinerlei Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen und Aussagen. Zahlenangaben sind auch dort, wo dies nicht ausdrücklich vermerkt ist, stets als Circa-Angaben zu verstehen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Angebote der LOGIVEST Gruppe sind stets vertraulich und nur für den jeweiligen Auftraggeber persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.

8.2. Die Haftung der LOGIVEST Gruppe für die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist ausgeschlossen. Im Fall einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haftet die LOGIVEST Gruppe ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die LOGIVEST Gruppe haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die Haftung ist zudem beschränkt auf den vertragstypischen, im Zeitpunkt des Schadensereignisses vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden

9. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die LOGIVEST Gruppe zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geldwäscheprüfung

Die LOGIVEST Gruppe ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, LOGIVEST die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dazu gehört auch unverzüglich mitzuteilen, ob er selbst, Mitglieder des Führungsgremiums und/oder der wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist (PEP) oder ob sie als ein Familienmitglied oder als nahestehende Person einer solchen PEP anzusehen sind.

11. Wirksamkeit der Bestimmungen

Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Vertragsteile nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der getroffenen Regelung vereinbart hätten, wirtschaftlich, rechtlich wie auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Parteien am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt, je nach Firma, ausschließlich der jeweilige Gerichtsstand München, Köln oder Stuttgart. Demnach ist der Gerichtsstand der LOGIVEST Gruppe wie folgt festgelegt:

LOGIVEST GmbH, Gerichtsstand München

LOGIVEST NRW GmbH, Gerichtsstand Köln

LOGIVEST Stuttgart GmbH, Gerichtsstand Stuttgart

LOGIVEST Concept GmbH, Gerichtsstand München

LOGIVEST Projektmanagement GmbH, Gerichtsstand München

 


 

Zur Logivest Gruppe gehören folgende Firmen:

 

LOGIVEST GmbH, Oberanger 24, 80331 München

Telefon: +49 (89) 3888885-0, Fax: -29

Amtsgericht München, HRB-Nr.: 125 709

Geschäftsführer: Kuno Neumeier

 

LOGIVEST NRW GmbH, Claudius-Dornier-Str. 5b, 50829 Köln

Telefon: +49 (221) 170858-0, Fax: -29

Amtsgericht Köln, HRB-Nr.: 87310

Geschäftsführer: Thomas Schmidt, Kuno Neumeier

 

LOGIVEST Stuttgart GmbH, Meisenweg 33, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Telefon: +49 (711) 7585979-0, Fax: -29

Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr.: 755926

Geschäftsführer: Nikolai Windhäuser, Kuno Neumeier

www.logivest.de

[email protected]