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Industrieimmobilie
Als Industriehallen werden Hallen aus dem Sektor der Industrie oder des Gewerbes verstanden, welche der Lagerung oder auch der Produktion, also der Herstellung, Behandlung, Verwertung und Verteilung von Ware dienen. Zu den in der Industriehalle verrichteten Aufgaben können z. B. die Produktionsver- und Entsorgung, die Lagerlogistik und Bestellabwicklung, die Kommissionierung der Ware, deren Versand, das Debitorenmanagement und schließlich die Retourenabwicklung zählen.
Industriehallen können also die unterschiedlichsten Verwendungszwecke haben. Neu erbaute Industriehallen werden genau auf die Anforderungen des nutzenden Unternehmens angepasst. So kann der Nutzer vorab selbst entscheiden, welche Art von Andienungen, wie viele Andienungen, welche Hallengröße und -höhe, welche Dämmung und Belüftung, welche Funktionen, die Industriehalle haben soll.
Mittlerweile werden Industriehallen oft aus Fertigbauteilen in der Systembauweise erstellt. Diese ermöglicht eine Kostensenkung und eine schnellere Umsetzung, dank der erheblich kürzeren Bauzeit.
Herkömmlicherweise ist eine Industriehalle ein einstöckig ebenerdiges Bauwerk. Dank moderner Bautechnik werden mittlerweile vermehrt mehrstöckige Bauten errichtet. Dadurch entstehen große zusätzliche Flächen, welche angesichts der allgemeinen Flächenverknappung ein immer wertvolleres Gut darstellen.
Industriehallen befinden sich in Industrie- oder Gewerbegebieten. Der Standort ist bei der Suche nach einer passenden Industriehalle ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Hierbei ist es wichtig die Nähe zum Kunden und zu wichtigen Knotenpunkten zu berücksichtigen. Eine kluge Standortwahl ermöglicht schnellen Transport und begünstigt niedrigere Kosten.
Die Kosten für den Betrieb in einer Industriehalle niedrig zu halten die ein wichtiges Anliegen vieler Nutzer. Die Möglichkeiten zur Kosteneinsparung sind zahlreich. Neben einer kostengünstigen Bauweise, die attraktivere Mietpreise ermöglicht und kurzen Transportwegen, fallen hier insbesondere die Personalkosten ins Gewicht. Diese variieren je nach Qualifikation und Region stark.
Nicht einbezogen sind Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten oder sonstige Gebäude, die in einer Sonderbauverordnung bereits geregelt sind.