Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Wassergefährdungsklasse (WGK)

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen chemische Stoffe und Gemische auf ihr Gefährdungspotenzial hin in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft werden. So sollen die Gefahren durch Verunreinigungen von Gewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe vermieden werden. Man unterscheidet folgende Wassergefährdungsklassen :

  • WGK 1: schwach wassergefährdend, z. B. Löschschaum, Aceton
  • WGK 2: wassergefährdend, z. B. Dieselkraftstoff, Heizöl
  • WGK 3: stark wassergefährdend, z. B. Silbernitrat, Quecksilber
  • Nicht wassergefährdend, z. B. Lebensmittel, Altholz mit Farbresten
  • Allgemein wassergefährdend, z. B. Jauche, Holzschutzmittel

Das Umweltbundesamt pflegt eine Datenbank namens „Rigoletto“, in der eine Vielzahl an Stoffen und Gemischen hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials gelistet sind. Bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe müssen spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Dazu zählen Auffangwannen und Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen. Auch Bodenflächen müssen so abgedichtet sein, dass sie austretende Flüssigkeit zurückhalten können. Diese Sicherheitsvorkehrungen müssen regelmäßig von Sachkundigen geprüft werden.