Das Loxikon von Logivest
Emissionen
Ein gesteigertes Konfliktpotential haben die mit einer Logistikimmobilie einhergehenden Emissionen. Auch wenn die meisten Logistikimmobilien keine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des BlmSchG sind, ist dennoch sicherzustellen, dass schädliche Emissionen verhindert bzw. auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt werden, § 22 BlmSchG i.V. m. § 3 BlmSchG. Die Baugenehmigung enthält üblicherweise entsprechende Auflagen, bspw. zur Einhaltung der Grenzwerte nach TA-Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm"), z.B. Errichtung eines Lärmschutzwalls.