Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Gefahrstofflager

In einem Gefahrstofflager werden Gefahrstoffe und / oder Güter, die aufgrund ihrer großen Menge, als Gefahrstoff gelten, gelagert. Genauso werden Waren dort gelagert, die im Zusammenhang mit anderen chemischen Stoffen zur Bedrohung werden können. Diese Kategorie von Lager ist durch eine hohe Anforderung an das Bauwerk gekennzeichnet. Hierbei müssen besondere Bestimmungen über bau- oder brandschutztechnische Normen beachtet werden.

Nach Möglichkeit sollten unterschiedliche Gefahrenstoffe nicht im gleichen Raum gelagert werden. Manche Kombinationen sind verboten, bei den restlichen ist ein Abstand von mindesten zwei Metern zu empfehlen. Bei der Zusammenlagerung ist die Lagerklasse (LGK) zu berücksichtigen.

Gebäude zur Lagerung von Chemikalien sind bewilligungspflichtig. Das Gefahrstofflager ist durch hohe Anforderung an das Bauwerk gekennzeichnet. Es müssen besondere Bestimmungen über bau- oder brandschutztechnische Normen berücksichtigt werden.

Die zuständige Brandschutzbehörde beurteilt das Objekt, legt die nötigen Brandschutzmaßnahmen fest und bestimmt, welche Menge des Gefahrstoffes maximal gelagert werden darf. Weitere Normen können z. B. geschultes Personal, eine gute Beleuchtung und ausreichende Belüftung sein. Unbefugten wird der Zugang verwehrt. Es sollte darauf geachtet werden, dass immer eine angemessene Temperatur beibehalten wird, um beispielsweise das Ausdehnen von Gasen zu verhindern. Das Lager sollte darüber hinaus gut geordnet sein und Standsicherheit aufweisen.

Zur sicheren Lagerung ist die Aufbewahrung der Gefahrstoffe in geschlossenen Behältern zwingend notwendig.

Diese Gefäße müssen den durch die Chemikalien verursachten Beanspruchungen trotzen können. Es muss sicher gestellt sein, dass das Risiko des Austretens des Gefahrstoffes, die Explosionsgefahr, etc. minimiert werden.

Zu berücksichtigen ist auch der Umweltschutz. Gefahrenstofflager müssen hochwassersicher sein und oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Ein Sickern des Gefahrstoffes in das Grundwasser muss unter allen Umständen vermieden werden.

Die Einhaltung jeglicher Vorschriften muss regelmäßig durch einen Sachkundigen überprüft werden.